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Rechtliche Grundlagen & A1-Bescheinigung

Transparenz und Verantwortung stehen bei uns an erster Stelle. Wir erklären Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Live-in-Betreuung.

Betreuungsmodell

Live-in-Betreuung kann je nach Situation über unterschiedliche Betreuungsmodelle organisiert werden. In vielen Fällen arbeiten wir mit geprüften europäischen Partnerunternehmen zusammen, die Betreuungskräfte nach Deutschland entsenden und Arbeitgeber der Betreuungskraft bleiben. Alternativ kann eine Betreuungskraft – sofern passend und vertraglich vereinbart – direkt bei Betreuungsbrücke beschäftigt sein.

Welche Struktur im konkreten Fall zur Anwendung kommt, wird vor Vertragsabschluss transparent erläutert. Entscheidend sind für uns klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Verträge, faire Rahmenbedingungen und eine seriöse Organisation der Betreuung.

A1-Bescheinigung

Ein wichtiger Nachweis für die Sozialversicherung im Herkunftsland. Wir prüfen die Vollständigkeit und Relevanz dieser Dokumente vor Vertragsabschluss.

Zuständigkeiten & Grenzen

Die Betreuungskraft ersetzt keine medizinische Behandlungspflege. Wir klären gemeinsam die Grenzen zwischen Betreuung, Alltagshilfe und Pflege.

Transparente Kosten

Wir vermitteln nur Angebote mit klaren Vertragsstrukturen und transparenten Kosten. Keine versteckten Gebühren oder Lockpreise.

Wenn Sie Fragen zur rechtlichen Rahmenbedingung oder zur A1-Bescheinigung haben, sprechen Sie uns unverbindlich an.

Fachliche Abgrenzung & Rechtliches

Die Betreuungsbrücke ist eine Vermittlungs- und Beratungsagentur. Wir übernehmen keine medizinische Pflegeleistung und sind kein ambulanter Pflegedienst. Unsere Aufgabe ist es, Familien bei der Auswahl und Begleitung einer passenden Betreuungslösung zu unterstützen.

Keine medizinische Pflegeleistung

Live-in-Betreuungskräfte unterstützen im Alltag, im Haushalt und bei der Tagesstruktur. Sie ersetzen keinen Arzt oder einen ambulanten Pflegedienst.

Keine 24-Stunden-Pflege

Der Begriff 24-Stunden-Pflege ist missverständlich. Eine Betreuungskraft kann im Haushalt wohnen, arbeitet aber nicht rund um die Uhr.

Entsendemodell & A1-Bescheinigung

Bei entsandten Betreuungskräften ist die A1-Bescheinigung ein wichtiger Nachweis für die Sozialversicherung im Herkunftsland. Wir prüfen alle Vertragsstrukturen und Zuständigkeiten sorgfältig.

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